FAQ

  1. Welche Autos waren förderfähig?
    Rein elektrisch betriebene Serienfahrzeuge konnten die Modellregionförderung oder die klima:aktiv mobil Förderung in Anspruch nehmen.
    Hybridfahrzeuge: PHEV (Plug-in-Hybrid, REX (Reichweitenverlängerung), REEV (Range Extender) - diese waren nur nach den Richtlinien der klima:aktiv mobil-Förderrichtlinien förderfähig.
  2. War ein Tesla förderfähig?
    Nein.
  3. Wie viele Fahrzeuge konnte ich mir fördern lassen?
    Keine Limitierung
  4. Ab wie vielen E-Fahrzeugen bekam ich die 5% Flottenrabatt?
    Abhängig von der Fahrzeugmarke; bei RENAULT gab es bereits ab dem 1. Fahrzeug 5% Flottenrabatt, bei anderen Fahrzeugmarken entschied das Verhandlungsgeschick des Käufers.
  5. Gehört das E-Fahrzeug (die E-Fahrzeuge) mir /Wer muss kaufen?
    Fördermodell Modellregion: Das E-Fahrzeug wurde vom Kunden selbst gekauft/geleast. Es musste mindestens 3 Jahren in Betrieb gehalten werden, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
  6. Was musste nach der Laufzeit bzw. während der Laufzeit des Projektes abliefern?
    1. Bekanntgabe des km-Standes (nur auf Nachfrage der Förderstelle)
    2. Fotonachweis mit verpflichtenden Förderaufklebern und KFZ-Kennzeichen3 Jahre ist das E-Fahrzeug in Betrieb zu halten um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
  7. Welche Verpflichtungen wurde mit der Teilnahme am Projekt eingegangen?
    Jährlich:
    1. Bekanntgabe des km-Standes (nur auf Anfrage), 3 Jahre musste das Fahrzeug in Betrieb gehalten werden, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
    2. Projektbezogenes Branding für 36 Monate mit vorgeschriebener Größe am E-Fahrzeug und an der Ladebox.
  8. Wie bekam man die Förderung für das E-Fahrzeug?
    Die Vereinbarung mit der Modellregion war zu unterfertigen bzw. bei Leasingfinanzierung der Leasingvertrag mit der Raiffeisen-Leasing.
  9. Fördermodell Modellregion - bei Kauf:
    1. Unterzeichnung der Vereinbarung zum Beitritt zur Modellregion
    2. Vorlage der Kopie der Rechnung, Kaufvertrag und Zahlungsbestätigung des E-Fahrzeuges
    3. Genehmigung der Förderstelle (Die Einreichung erfolgt seitens der E-Log Klagenfurt GmbH halbjährlich)
    4. Nach Genehmigung und Übermittlung an die E-Log Klagenfurt GmbH wird die Förderung auf Ihr Konto angewiesen.
  10. Fördermodell Modellregion - bei Leasingfinanzierung:
    Ein Leasingfinanzierung war nur über den Konsortialpartner Raiffeisen-Leasing GmbH möglich.
    Vorteil für den Fördernehmer:
    - Förderabwicklung übernimmt die Raiffeisen-Leasing
    - Die Vereinbarung mit der Modellregion ist nicht zu unterfertigen - Förderbedingungen sind
      Bestandteil des Leasingvertrages
    - Förderung verringert in vollem Maße die Anschaffungskosten, den Finanzierungsbeitrag
      und die Leasingrate
  11. Wann bekam man die Förderung für das E-Fahrzeug?
    Es gab 2 Auszahlungstermine im Jahr, grundsätzlich nach Genehmigung der Förderstelle.
  12. Wo kann man überall Strom Tanken?
    Der Tankstellenfinder der KELAG gibt einen Überblick der Ladeinfrastruktur.
    a. Innerhalb der 36 Monate (ab Zulassung des E-Fahrzeuges) besteht die Möglichkeit an der öffentlichen Ladeinfrastruktur des Landes Kärnten und der KELAG gratis Strom zu tanken.
    b. Bei Ihrem Unternehmen
    c. Abhängig vom Fahrzeug auch bei Haushaltssteckdosen möglich
  13. Woher bekam man das Parkpickerl für mein E-Fahrzeug (fürs Gratisparken)?
    Mit dem Zulassungsschein Ihres E-Fahrzeuges im Rathaus (Bürgerservice)
  14. Musste man Ökostrombezieher sein?
    Nein, da innerhalb der Modellregion der Ökostrom durch neu errichtete PV-Anlagen erzeugt wird.
  15. Wie lange muss man das E-Fahrzeug in Verwendung haben? Ab wann kann man es verkaufen?
    3 Jahre ist das E-Fahrzeug in Betrieb zu halten, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
  16. Konnte man ein E-Fahrzeug testen und wo?
    Ja, bei der IPAK GmbH Klagenfurt, Bahnhofstraße 35, 9020 Klagenfurt, Tel: 537-4891 oder beim jeweiligen E-Fahrzeug Hersteller.
  17. Wie lange ist die durchschnittliche Lieferzeit eines E-Fahrzeuges?
    Dies ist vom E-Fahrzeuglieferanten abhängig.
  18. Musste mein Unternehmen in Klagenfurt am Wörthersee angesiedelt sein?
    Die Modellregion umfasst Klagenfurt a.Ws. und die angrenzenden Umlandgemeinden, bei Betrieben außerhalb der Modellregion musste gewährleistet sein, dass der E-Fahrzeug-Nutzer mindestens 2x in der Woche nachweislich (mittels Fahrtenbuch oder Auftragsbücher) in der Modellregion unterwegs ist.
  19. Gibt es steuerliche Vorteile bei der Nutzung eines E-Fahrzeuges?
    Keine motorbezogene Versicherungssteuer
    Vorsteuerabzugsmöglichkeit auch bei E-Fahrzeugen möglich. Kein Sachbezug!
  20. Wieviel kostet eine Volladung für mein E-Fahrzeug (privates Tanken)?
    Dies ist abhängig von der Batteriekapazität des jeweiligen E-Fahrzeuges, zwischen €1,20 und €4,40.
  21. Wie lange dauert der durchschnittliche Ladevorgang?
    Dies ist von der Ladetechnik und Batteriekapazität des jeweiligen E-Fahrzeuges abhängig! Durchschnittlich 2 Stunden bis 10 Stunden.