FAQ
- Welche Autos waren förderfähig?
Rein elektrisch betriebene Serienfahrzeuge konnten die Modellregionförderung oder die klima:aktiv mobil Förderung in Anspruch nehmen.
Hybridfahrzeuge: PHEV (Plug-in-Hybrid, REX (Reichweitenverlängerung), REEV (Range Extender) - diese waren nur nach den Richtlinien der klima:aktiv mobil-Förderrichtlinien förderfähig. - War ein Tesla förderfähig?
Nein. - Wie viele Fahrzeuge konnte ich mir fördern lassen?
Keine Limitierung - Ab wie vielen E-Fahrzeugen bekam ich die 5% Flottenrabatt?
Abhängig von der Fahrzeugmarke; bei RENAULT gab es bereits ab dem 1. Fahrzeug 5% Flottenrabatt, bei anderen Fahrzeugmarken entschied das Verhandlungsgeschick des Käufers. - Gehört das E-Fahrzeug (die E-Fahrzeuge) mir /Wer muss kaufen?
Fördermodell Modellregion: Das E-Fahrzeug wurde vom Kunden selbst gekauft/geleast. Es musste mindestens 3 Jahren in Betrieb gehalten werden, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten. - Was musste nach der Laufzeit bzw. während der Laufzeit des Projektes abliefern?
- Bekanntgabe des km-Standes (nur auf Nachfrage der Förderstelle)
- Fotonachweis mit verpflichtenden Förderaufklebern und KFZ-Kennzeichen3 Jahre ist das E-Fahrzeug in Betrieb zu halten um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
- Welche Verpflichtungen wurde mit der Teilnahme am Projekt eingegangen?
Jährlich:- Bekanntgabe des km-Standes (nur auf Anfrage), 3 Jahre musste das Fahrzeug in Betrieb gehalten werden, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten.
- Projektbezogenes Branding für 36 Monate mit vorgeschriebener Größe am E-Fahrzeug und an der Ladebox.
- Wie bekam man die Förderung für das E-Fahrzeug?
Die Vereinbarung mit der Modellregion war zu unterfertigen bzw. bei Leasingfinanzierung der Leasingvertrag mit der Raiffeisen-Leasing. - Fördermodell Modellregion - bei Kauf:
1. Unterzeichnung der Vereinbarung zum Beitritt zur Modellregion
2. Vorlage der Kopie der Rechnung, Kaufvertrag und Zahlungsbestätigung des E-Fahrzeuges
3. Genehmigung der Förderstelle (Die Einreichung erfolgt seitens der E-Log Klagenfurt GmbH halbjährlich)
4. Nach Genehmigung und Übermittlung an die E-Log Klagenfurt GmbH wird die Förderung auf Ihr Konto angewiesen. - Fördermodell Modellregion - bei Leasingfinanzierung:
Ein Leasingfinanzierung war nur über den Konsortialpartner Raiffeisen-Leasing GmbH möglich.
Vorteil für den Fördernehmer:
- Förderabwicklung übernimmt die Raiffeisen-Leasing
- Die Vereinbarung mit der Modellregion ist nicht zu unterfertigen - Förderbedingungen sind
Bestandteil des Leasingvertrages
- Förderung verringert in vollem Maße die Anschaffungskosten, den Finanzierungsbeitrag
und die Leasingrate - Wann bekam man die Förderung für das E-Fahrzeug?
Es gab 2 Auszahlungstermine im Jahr, grundsätzlich nach Genehmigung der Förderstelle. - Wo kann man überall Strom Tanken?
Der Tankstellenfinder der KELAG gibt einen Überblick der Ladeinfrastruktur.
a. Innerhalb der 36 Monate (ab Zulassung des E-Fahrzeuges) besteht die Möglichkeit an der öffentlichen Ladeinfrastruktur des Landes Kärnten und der KELAG gratis Strom zu tanken.
b. Bei Ihrem Unternehmen
c. Abhängig vom Fahrzeug auch bei Haushaltssteckdosen möglich - Woher bekam man das Parkpickerl für mein E-Fahrzeug (fürs Gratisparken)?
Mit dem Zulassungsschein Ihres E-Fahrzeuges im Rathaus (Bürgerservice) - Musste man Ökostrombezieher sein?
Nein, da innerhalb der Modellregion der Ökostrom durch neu errichtete PV-Anlagen erzeugt wird. - Wie lange muss man das E-Fahrzeug in Verwendung haben? Ab wann kann man es verkaufen?
3 Jahre ist das E-Fahrzeug in Betrieb zu halten, um die Einhaltung des prognostizierten Umwelteffektes zu gewährleisten. - Konnte man ein E-Fahrzeug testen und wo?
Ja, bei der IPAK GmbH Klagenfurt, Bahnhofstraße 35, 9020 Klagenfurt, Tel: 537-4891 oder beim jeweiligen E-Fahrzeug Hersteller. - Wie lange ist die durchschnittliche Lieferzeit eines E-Fahrzeuges?
Dies ist vom E-Fahrzeuglieferanten abhängig. - Musste mein Unternehmen in Klagenfurt am Wörthersee angesiedelt sein?
Die Modellregion umfasst Klagenfurt a.Ws. und die angrenzenden Umlandgemeinden, bei Betrieben außerhalb der Modellregion musste gewährleistet sein, dass der E-Fahrzeug-Nutzer mindestens 2x in der Woche nachweislich (mittels Fahrtenbuch oder Auftragsbücher) in der Modellregion unterwegs ist. - Gibt es steuerliche Vorteile bei der Nutzung eines E-Fahrzeuges?
Keine motorbezogene Versicherungssteuer
Vorsteuerabzugsmöglichkeit auch bei E-Fahrzeugen möglich. Kein Sachbezug! - Wieviel kostet eine Volladung für mein E-Fahrzeug (privates Tanken)?
Dies ist abhängig von der Batteriekapazität des jeweiligen E-Fahrzeuges, zwischen €1,20 und €4,40. - Wie lange dauert der durchschnittliche Ladevorgang?
Dies ist von der Ladetechnik und Batteriekapazität des jeweiligen E-Fahrzeuges abhängig! Durchschnittlich 2 Stunden bis 10 Stunden.